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Ehevertrag

Viele Ehepaare schrecken bei dem Gedanken an einem Ehevertrag zurück. Wie können sich Ehe, Liebe und Vertrag miteinander „vertragen“?

Ein Ehevertrag ist nichts anderes, als ein Abweichen von den gesetzlichen Regelungen, die im Falle eines Eheschlusses ohne Ehevertrag gelten. Die Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Ehe mögen für eine Vielzahl von Ehepaaren sinnvoll sein, aber eben nicht für jedes Paar. Ein Ehevertrag kann den individuellen Bedürfnissen der Ehegatten gerecht werden. Ein Ehevertrag kann dabei sowohl vor als auch nach Eheschließung vereinbart werden.

Schließen die Ehegatten keinen Ehevertrag ab, so leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser kann allerdings in einigen Fällen zu unvernünftigen Ergebnissen führen, sodass die Vereinbarung eines anderen Güterstandes sinnvoll sein kann.

Ob Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft in Ihrem Fall sinnvoll sind, kläre ich gerne mit Ihnen ab. In Ihrem Ehevertrag können insbesondere auch Regelungen zum Erbrecht, dem Versorgungsausgleich, dem Hausrat und dem nachehelichen Unterhalt getroffen werden.
Der Trennungsunterhalt hingegen darf nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen werden; hier sieht der Gesetzgeber ein Regelungsverbot vor.

Zu beachten ist weiterhin, dass ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss, da dieser sonst formunwirksam ist. Eine individuelle anwaltliche Beratung für den Entwurf des Ehevertrages ist durchaus sehr sinnvoll. Gerne unterstützten wir Sie dabei und stehen Ihnen beratend zur Seite!